Patentanwalt – Funktion und Tätigkeiten

Mit seiner Arbeit steht der Patentanwalt allen Menschen zur Verfügung, die ihr geistiges Eigentum schützen lassen wollen. Dabei handelt es sich nicht nur um die Beantragung von Patenten, sondern auch um die Beratung, wenn es zu einem Urheberrechtsstreit gekommen ist. 

Aufgaben des Patentanwalts   

Neben der klassischen juristischen Ausbildung ist der Patentanwalt durch eine Zusatzausbildung berechtigt am Patentamt Dienste zu leisten und anzubieten. Dabei muss er die Interessen seiner Klienten, wie alle anderen Anwälte auch, vor Gericht vertreten und sie durch die Instanzen begleiten.  Ihm obliegt die Befugnis einstweilige Verfügungen zu beantragen, die seinen Mandanten einräumen, dass deren geistiges Eigentum nicht kopiert, verwendet oder in ähnlicher Form vertrieben werden kann.  Ebenso muss er Mandanten vertreten, die eine einstweilige Verfügung erreicht hat. Viele, die ein Patent angemeldet haben, werden mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Marke oder ihr Eigentum in einer ähnlichen Form schon einmal erfunden wurde. In diesem Fall ist es die Aufgabe des Patentanwalts eine Lösung zu finden, die für beide Parteien gut ausgeht und den finanziellen Schaden des Betroffenen so gering wie möglich hält.   

Vor der Anmeldung eines Patents kann ein Anwalt die beratende Funktion übernehmen. Hierbei steht er für alle Anliegen zur Verfügung, die mit der Etablierung einer Marke oder der Anmeldung eines Patents im Zusammenhang stehen. Mit seinen Mandanten zusammen kann er eine Risikoerhebung vornehmen. Diese kann dem Mandanten aufzeigen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass er mit einem Patent in einen potentiellen Rechtsstreit gelangen kann.   

Dabei ist der Anwalt verpflichtet nicht nur im Sinne seines Mandanten, sondern auch im Rahmen der geltenden Gesetze zu handeln, da er ein Organ der Rechtspflege darstellt.   

Zulassung zum Patentanwalt   

Nach dem regulären juristischen Studium oder einem anderen Bereich der Technik oder Naturwissenschaften muss eine zusätzliche Ausbildung absolviert werden. Diese findet nicht nur im Rahmen einer Weiterbildung statt, sondern wird mit einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.  Erst mit der bestandenen Prüfung ist es möglich, dass eine Eintragung in die Liste der Patentanwälte vorgenommen werden kann. 

Die Zusatzausbildung kann umgangen werden, wenn nach dem Studium eine Anstellung als Patentsachbearbeiter erfolgte. Dies entbindet dennoch nicht von der Prüfung. Die gesamte Ausbildungszeit beträgt etwa 34 Monate bis zur Prüfungszulassung. 

Nach der erfolgreichen Eintragung der Liste ist es dem Anwalt überlassen, ob er sich in eine Anstellung begibt oder selbstständig arbeitet. In einer Anstellung hat er die Pflicht alle Mandanten zu übernehmen, die ihm zugeteilt werden. Weiterhin muss er unter den Vorschriften der jeweiligen Einrichtung arbeiten. Bei der selbstständigen Führung einer Kanzlei unterliegt er lediglich dem geltenden Recht und kann selbst bestimmen, welche Mandantschaft er übernimmt.

über mich

Des Rechts kleiner Helfer

Ein Rechtsstreit ist nichts was man gerne vor sich hat, aber leider lässt er sich in manchen Fällen nicht vermeiden. Durch verschiedenen Ereignisse in meinem Leben, musste ich mich schon öfters über die aktuellen Rechtslagen sachkundig machen und möchte diese Erfahrungen mit euch teilen, damit Ihr nicht dieselben Fehler macht, die ich gemacht habe. Man sollte sich immer im Klaren sein, das ein Prozess jeglicher Art auch immer eine gewisse psychische Belastung mit sich bring. Ein Grund mehr besonders gründlich bei der Wahl des Anwalts zu sein, denn wenn man als Mandant seinem Anwalt oder der Anwältin nicht zu 100% vertraut, dann sinkt die Chance auf Erfolg. Hier in meinem Blog helfe ich euch so gut ich kann bei Fragen zu allen Rechtsgebieten, worauf Ihr achten solltet wenn es vor Gericht geht und auch worauf man bei der Wahl des Anwalts achten solltet.

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