Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie beispielsweise von Ammermann Knoche Boesing Rechtsanwälte Notare Steuerberater, kommt dann zum Einsatz, wenn es, wie der Name sagt, um das Arbeitsrecht geht. Das kann unterschiedliche Formen annehmen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können gleichermaßen einen solchen Anwalt einsetzen. Auch Gesellschafter können, insofern kein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht vor Ort ist, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht integrieren. Ein solcher Anwalt kommt jedoch nicht nur zum Einsatz, wenn es rechtliche Streitigkeiten gibt. Er sollte vor allem im Vorfeld konsultiert werden, um genau diese Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitgeber profitieren von einem solchen Anwalt im Vorfeld von Vertragsabschlüssen. Der Anwalt kann einen Arbeitsvertrag für einen künftigen Mitarbeiter genau durchleuchten und auch Schwachstellen hinweisen. Diese können zum Beispiel rund um das Thema Kündigung und Kündigungsfristen auftreten. Hier macht der Gesetzgeber bestimmte Vorgaben, die sich immer wieder ändern. Wer nicht über eine eigene HR-Abteilung verfügt, ist gut beraten, neue Arbeitsverträge im Vorfeld prüfen zu lassen. Auch unklare Formulierungen können durch einen entsprechend fachlich versierten Anwalt frühzeitig erkannt und eliminiert werden. Das spart beim Austritt des Mitarbeiters gegebenenfalls jede Menge Zeit, Nerven und Kosten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können einen solchen Anwalt einschalten, wenn es Probleme mit dem Arbeitgeber gibt. Idealerweise entstehen diese gar nicht erst, weil zum Beispiel Verträge vor Abschluss bereits von einem entsprechenden Anwalt geprüft wurden. Ist es dennoch soweit, dass es zu Streitigkeiten kommt, sollten Arbeitnehmer von vornherein einen entsprechenden Anwalt einschalten. Das erspart zum einen unnötige Diskussionen und sorgt von Anfang an für Rechtssicherheit. Der Anwalt berät und leitet durch den Prozess. Wobei Prozess hier nicht zwangsläufig als Gerichtsprozess zu sehen ist. Anwälte sind immer darauf bedacht, dass sich ihre Mandanten außergerichtlich einigen. Das erspart allen Beteiligten unnötigen Zeitaufwand.
Fachanwalt für Arbeitsrecht für Gesellschafter
Auch Gesellschafter können einen solchen Fachanwalt hinzuziehen. Sind sie zusätzlich geschäftsführend, dann haben sie zwei Funktionen. Der geschäftsführende Teil ist derjenige, der als Arbeitgeber fungiert, und dadurch an der ein oder anderen Stelle einen entsprechenden Anwalt benötigt. Als Gesellschafter mit Gesellschaftervertrag ist es auch hilfreich, diesen von einem entsprechenden Fachanwalt prüfen zu lassen. Gerade geschäftsführende Gesellschafter haben zwei Verträge. Schließt einer der Verträge Klauseln aus dem jeweils anderen Vertrag aus, kann es beim Austritt aus der Gesellschaft zu Schwierigkeiten kommen. Ein Fachanwalt erkennt dies bei der Prüfung. Insofern sollten auch Gesellschafter, die gleichzeitig Geschäftsführer (oder sonstige Angestellte) sind, beide Verträge prüfen lassen. Gerade das Thema des Wettbewerbsverbots ist für Gesellschafter relevant, kann jedoch in Arbeits- und Gesellschaftervertrag unterschiedlich ausgelegt werden. Ein Fachanwalt erkennt diese Problematik und gibt Hinweise für eine Lösung.