Ein gewerblicher Rechtsschutz regelt im Allgemeinen die gewerbliche Nutzung von geistigem Eigentum. Als untergeordnete Rechtsgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes sind das Patentrecht, der Designschutz und etwa das Markenrecht zu nennen.
Oftmals ist es sinnvoll, geistige Schöpfungen, etwa eine Erfindung zu schützen. Zu diesem Zweck gibt es im Recht verschiedene Möglichkeiten vorgesehen. Wenn mit einer Idee eine gewerbliche Nutzung angestrebt wird, ist es sinnvoll, diese zu schützen. Der gewerbliche Rechtsschutz ist mit dem Urheberrecht zwar verwandt, dennoch handelt es sich um zwei unterschiedliche Anwendungsbereiche.
Das Urheberrecht regelt geistige Schöpfungen im künstlerischen Bereich, während der gewerbliche Rechtsschutz mit Schöpfungen im gewerblichen Bereich befasst ist. In beiden Fällen geht es jedoch ausschließlich um den Schutz immaterieller Güter. Hierzu zählen mitunter Ideen, Prozesse und Designs. Als einer der größten Bereiche und der bekanntesten Bereiche ist der Patentschutz zu nennen. Sowohl die Idee für ein Erzeugnis als auch der Herstellungsprozess unterliegen dem Patentrecht. Die Besonderheit dabei ist, dass dem Erfinder zwar gewisse Privilegien zustehen, diese jedoch in der Regel auf einen bestimmten Staat beziehungsweise räumlich eingeschränkt sind sowie zeitlich begrenzt.
Dem Erfinder steht es frei, seine Erfindung für sich selbst zu nutzen oder auch einen materiellen Nutzen aus seiner Idee zu ziehen. Das Patentrecht regelt auch die sogenannten Patentlizenzverträge. Patente können nur dann eingetragen werden, wenn es sich bei dem Erzeugnis um eine technische Erfindung handelt, die eine Neuheit darstellt. Ferner sollte das Erzeugnis eine gewerbliche Anwendbarkeit besitzen. Ferner ist hier auch das Gebiet des Markenrechts zu nennen. Eine Marke kann aus Wörtern, Zahlen sowie aus einzelnen Buchstaben oder Zeichen bestehen. Weiterhin schützt das Markenrecht auch die sogenannte Bildmarke. Dabei handelt es sich um Abbildungen beziehungsweise grafische Darstellungen, welche bestimmte Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen.
Ferner fällt unter gewerblichen Schutz auch das Geschmacksmusterrecht. Dieses wird auch als Designschutz bezeichnet. Diese schützt die Farb- und Formgebung eines Produkts. Es kann sich sowohl um zweidimensionale Muster als auch um dreidimensionale Designs handeln, dies ist für den gesetzlichen Schutz nicht von Bedeutung. Auch das Design sollte eine Neuheit sein, um als Geschmacksmuster eingetragen werden zu können. Ob ein ähnliches Design bereits existiert, wird dennoch amtlich nicht geprüft, daher spricht man beim Geschmacksmuster vom ungeprüften Schutzrecht. Erst im Streitfall wird vom Zivilgericht eine sachliche Überprüfung veranlasst.
Der Gebrauchsmusterschutz ist mit dem Patentrecht verwandt und greift im Bereich der technischen Erfindungen über. Chemische Stoffe, Lebensmittel und Medikamente etwa werden vom Gebrauchsmuster geschützt. Auch hier spricht man von einem ungeprüften Schutzrecht. Erst wenn das Eigentum vor Gericht bestritten wird, wird der Sachverhalt fachlich beurteilt. Das Gebrauchsmuster unterscheidet sich in mehreren Punkten vom Patent, etwa auch in der Dauer der Eintragung. In der Regel ist das Verfahren viel schneller und der Eintrag kann innerhalb weniger Monaten erfolgen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der GESTHUYSEN Patentanwälte.