Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern fallen unter das Arbeitsrecht; dieses erweist sich in der Praxis als äußerst interessant und komplex. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, muss auch die spezifische Gerichtsbarkeit beachtet werden. Während sonstige Streitigkeiten wie beispielsweise das Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder Erbrecht vor den ordentlichen Gerichten verhandelt werden, fallen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unter die Arbeitsgerichtsbarkeit. Daher ist bei einem Gerichtsverfahren auch das Arbeitsgericht zuständig. Die Sachgebiete beim Arbeitsrecht reichen von Bestandsstreitigkeiten über Zahlungsklagen bis hin zur tariflichen Eingruppierung.
Konflikte lösen mit juristischer Unterstützung
Treten Probleme oder Konflikte in einem Arbeitsverhältnis auf, kann zunächst die jeweilige Partei versuchen, dies ohne juristische Unterstützung zu lösen. Neben mündlichen Verhandlungen kann die jeweilige Partei ihren Standpunkt natürlich auch schriftlich darlegen. Kommt es außergerichtlich zu keiner Lösung, bleibt häufig nur der Gang zum Arbeitsgericht. Hier sollte sich die Partei eventuell überlegen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, um keine prozessualen Nachteile zu erleiden. Der Fachanwalt kann schon einem ersten Beratungsgespräch die Erfolgsaussichten eines eventuellen Rechtsstreits einschätzen. Häufig können in einem solchen Gespräch auch erste Ängste genommen werden. Diese treten beispielsweise häufig auf, wenn der Arbeitnehmer unerwartet eine Kündigung erhalten hat. Mit der Angst vor dem Verlust des sozialen Besitzstandes ist man häufig überfordert, so dass hier eine anwaltliche Hilfe meist vorteilhaft ist. Anwälte können selbstverständlich auch Zahlungsansprüchen, Zeugniserteilungen oder –korrekturen oder Herausgabe von Arbeitspapieren tätig werden. Wer sich in Rechtsangelegenheiten gut auskennt und zudem keine Probleme hat, Ansprüche selbst schriftlich zu formulieren, kann sein Verlangen natürlich auch ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen. Auch die Einreichung einer Klageschrift vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht ist ohne Beauftragung eines Anwalts möglich; dies gilt auch für den weiteren Verlauf dieses erstinstanzlichen Verfahrens. Wird das Verfahren in der 1. Instanz durch ein Urteil entschieden, hat die unterlegene Partei in der Regel die Möglichkeit, Berufung vor dem zweitinstanzlichen Gericht – dem Landesarbeitsgericht – einzulegen. Findet das Verfahren dort seinen Fortgang, gilt jedoch für beide Seiten dann Anwaltspflicht. Auch gegen ein Urteil in dieser 2. Instanz können die Parteien ein Rechtsmittel einlegen; dies ist dann die Revision vor dem Gericht. Gegen eine Entscheidung dieses Gerichts ist jedoch ein Rechtsmittel nicht mehr möglich.
Konflikte im Vorfeld lösen
Grundsätzlich dürfte jede Partei bei einem Konflikt die Zielrichtung besitzen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. In manchen Fällen kann auch ein Mediator tätig werden. Dies ist empfehlenswert, wenn die Streitigkeiten nicht mehr sachlich geführt werden können. Viele Unternehmen beschäftigen zudem einen sogenannten Syndikus-Anwalt. Dieser kann schon im Vorfeld bei betrieblichen Maßnahmen prüfend tätig werden, um eventuelle Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen. Beispiele hierfür sind Sozialauswahl bei Massenentlassungen oder die Vorbereitung eines Aufhebungsvertrages.